Wettbewerb: Wettbewerbsverzerrung gilt nur gegen Erfinder als ArgumentDoch einen ISP Provider Kunden im Werte von 38 Millionen S im Jahr zu schenken, dass ist bei diesen #?ss$ KEINE WETTBEWERBSVERZERRUNG!
Mein Name ist Roland Mösl und österreichiesches Erfinderschicksal von Beruf. Meine Erfindung heißt GEMINI bewohntes Sonnenkraftwerk. Ein billiges praktisch heizenergiefreies Einfamilienhaus mit der Möglichkeit mit viel Photovoltaik bestückt zu werden. Ich habe dafür viele internationale Auszeichnungen bekommen und war seit 1991 unermüdlich damit beschäftigt dieses Projekt zu realisieren. Alle Kontakte diesbezüglich zur Salzburger Landesregierung wurden mit den Argument abgeschmettert, dass eine Realisierung meines Projektes mit Hilfe der Landesregierung eine Wettbewerbsverzerrung wäre oder arteten in ein Kasperltheater aus. Dabei hätte ich alles mit weniger als 0.5 Millionen S Zusatzförderung, der Rest wäre mir rechtlich über die Wohnbauförderung zugestanden, realisieren können. Doch jetzt höre ich, dass die Salzburger Landesregierung 38 Millionen S an Steuergeldern zahlen möchte an einen Salzburger Internet Provider für "kostenlose" Anschlüße für einige 1000 Salzburger. Mit wenig Kostenaufwand das Projekt eines Erfinders zu realisieren und damit zumindest eine neue Fremdenverkehrsattraktion zu schaffen ist bei diesen #?ss$ eine WETTBEWERBSVERZERRUNG. Doch einen Provider Kunden im Werte von 38 Millionen S im Jahr zu schenken, dass ist bei diesen #?ss$ KEINE WETTBEWERBSVERZERRUNG! Wer weiß Rat gegen diese Unverschämtheit? Wo kann man die EU über illegale Subventionen verständigen? Dies ist doch zweifelos eine illegale Firmenförderung im Sinne des EU Rechts. |