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Satzung von Greenwinds International |
§ 1: Greenwinds International ist eine Nicht-Regierungs-Organisation (NGO). Sie ist eine unabhängige Organisation und es bestehen keinerlei Verbindungen mit anderen Organisationen, politischen Parteien, Personen oder Unternehmen.
§ 2: Greenwinds International wurde im Mai 1997 gegründet. Sein Hauptbüro ist derzeit in Japan. Es existiert eine weitere lokale Niederlassung in Singapur; weitere Niederlassungen werden demnächst in Australien, Deutschland und in den Vereinigten Staaten eröffnet. Lokale Niederlassungen werden nach der Stadt oder dem Land benannt, z.B. Greenwinds Japan, Greenwinds Singapur.
§ 3: Greenwinds Internationale Mission ist die Unterstützung von Aufforstungsprojekte an Küstengebieten, die an ein Wüstengebiet angrenzen z.B. die Nord-West Küste von Australien. Hierzu sollen Geldmittel gesammelt und Informationen über dieses Projekt an Interessierte weitergeleitet werden. Ein weiteres Anliegen von Greenwinds Int'l ist die Förderung von alternativen Energieformen ( Solar / Wind ). Alle gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit der ausgewählten Tech nik sollen dokumentiert und Greenwinds Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Später sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden. Greenwinds Int'l führt immer nur ein Projekt durch, bis es sich selbst trägt und von einer lokalen Organisation übernommen werden kann. Die Projekte werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Schenkungen, sowie durch Fördergelder finanziert. Greenwinds Int'l ist offen um mit andere NGO 's mit ähnliche Zielen, Universitäten, R egierungseinrichtungen oder Unternehmen zusammenzuarbeiten.
§ 4: Greenwinds Int'l lädt interessierte Erwachsene zur Mitgliedschaft ein. Der Vorstand kann in der Mitgliederversammlung ein Ehrenmitglied auf Lebenszeit ernennen. Für sie besteht keine Beitragspflicht. Mitgliedsschaft für Firmen besteht ebenfalls. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tode, offizieller Kündigung, versäumter Zahlung von Mitgliedsbeiträgen bis zum Ende des Kalenderjahres oder durch Ausschluß durch den Vorstand.
§ 5: Um die Mitgliedschaft zu beenden, genügt eine formlose, schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedsschaft kann mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum 30.06. oder 31.12.beendet werden.
§ 6: Der Vorstand behält sich das Recht vor, Mitglieder auszuschließen wenn es gegen die Interessen von Greenwinds Int'l handelt. Diese bezieht sich auch auf eine Ehrenmitglied oder ein Mitglied des Vorstandes (falls letzteres betroffen ist, müssen innerhalb von sechs Wochen Neuwahlen durchgeführt werden). Das betroffene Mitglied muß zuerst gehört werden, die Entscheidung auf ein Ausschlußverfahren muß dem Mitglied schriftlich zugestellt werden. Anschlie&szli g;end kann binnen Monatsfrist schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die endgültige Entscheidung trifft der Vorstand und wird dem betroffenen Mitglied schriftlich zugestellt. In schwerwiegenden Verstößen in Form von Materialschäden wird Schadensersatz durch zwei Mitglieder des Vorstandes vom betroffenen Mitglied gefordert. Eine lokale Greenwinds Niederlassung, die für andere, als in der Satzung definierte Zwecke verwendet wird, kann ausgeschlossen und ferner untersagt werden den Namen Greenwinds für diese Zwecke zu benutzen.
§ 7: Der Jahresbeitrag für private Mitglieder beiträgt US$ 120. Die Höhe des Mitgliedsbetrages kann in der Mitgliederversammlung neu festgelegt, allerdings nicht erniedrigt werden. Der Jahresbeitrag für Firmen beiträgt mindestens US $ 1200. Der jährliche Mitgliedsbeitrag muß bis zum 30.April, entweder per Bank- oder Überweisung (money transfer) auf eines der Bankkonten der NGO eingezahlt sein. Später können Beiträge auch mit Kreditkarte (VISA oder MasterCard) gezahlt werden. Barzahlung an den Schatzmeister ist ebenfalls möglich, sollte aber eher die Ausnahme sein. Die Beiträge werde von den lokalen Niederlassung von den Mitglieder eingesammelt und verwaltet. Die Verwaltung der gesamten Organisation. wird durch das Hauptbüro durchgeführt. Jede lokale Niederlassung berichtet zweimal jährlich dem Hauptbüro den Stand der Finanzen und die durchgeführten Aktivitäten. Alle Währungen müssen in US$ umgere chnet sein, es ist der aktuelle Umtauschkurs zu berücksichtigen.
§ 8: Der Vorstand einer lokalen Niederlassung von Greenwinds Int'l besteht aus zwei Vorsitzenden, einen Schriftführer und einem Schatzmeister. Im Verhinderungsfall des ersten Vorsitzende übernimmt der zweite Vorsitzende die Vorstandsaufgaben. Abwesenheit im Krankheitsfall bedarf keiner schriftlichen Mitteilung Der Vorstand wird aus der Mitgliederversammlung mit qualifizierte Mehrheit für ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich. Mitglieder des Hauptbüros werden aus dem Krei se der Vorstände der lokalen Niederlassungen gewählt. Die Gründer von Greenwinds können nicht durch das Hauptbüro ausgeschlossen werden. Sie unterstützen das Hauptbüro, falls sie ihm oder einer lokalen Niederlassung nicht angehören. Keines der Vorstandsmitglieder haftet mit seinem Privatvermögen.
§ 9: Der Vorstand vertritt Greenwinds Int'l in gerichtlich und außergerichtlichen. Mehrheitsbeschluß des Vorstandes ist erforderlich für den Erwerb von Grundstücken oder Gerätschaften, die den Wert von US$ 50. 000 übersteigen.
§ 10: Mitglieder des Vorstandes, die hauptberuflich für die Ziele von Greenwinds arbeiten, erhalten ein entsprechendes Gehalt. Allerdings wird dies erst möglich sein, wenn Greenwinds über entsprechende Finanzmittel verfügt.
§ 11: Der Vorstand lädt zur jährlichen Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung wird schriftlich vier Wochen im voraus durch elektronische Post (Email), falls möglich, ansonsten durch den Postweg angekündigt. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen schriftlich zugestellt werden (Zusendungen via Email ist möglich. Der Schriftführer nimmt ein Protokoll der Mitgliederversammlung. auf. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: Genehmigung des Budget, Bestätigung und Entlastung des Vorstandes, Änderung der Satzung und Auflösung der Organisation
§ 12: Um eine lokale Niederlassung von Greenwinds Int'l zu schließen, wird ein Mehrheitsbeschluß von 2/3 aller lokalen Mitglieder und die geschlossene Stimme des Vorstandes benötigt. Alle Gelder der zu schließenden Niederlassung werden auf eines der Konten von Greenwinds Int'l überwiesen. Greenwinds Int'l kann nur durch eine Mehrheitsbeschluß von 2/3 aller Mitglieder und der einheitlichen Stimme des Gesamtvorstandes. Das gesamte Vermögen der NGO wird nach Abzug der Passiva einer Nichtregierungs-Organisation (NGO) mit ähnlicher Zielsetzung (Wiederaufforstung, Wüstenbegrünung) als Spende zur Verfügung gestellt.